Förderungen für PV, Speicher, Wallboxen
Photovoltaik Förderungen - Übersicht
Förderungen für PV-Anlagen, Speicher und Wallboxen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Da sich Photovoltaikanlagen in der aktuellen Lage in der Regel immer lohnen, sollten Sie Ihre Entscheidung über die Investition in eine PV-Anlage, einen Speicher oder eine Wallbox nicht von aktuellen Förderungen abhängig machen. Die günstige Eigenversorgung mit Solarstrom wird mit jeder Strompreiserhöhung rentabler.
Dennoch möchten wir Sie auf dieser Seite über die aktuellen Möglichkeiten der Photovoltaik Förderungen 2023 in unseren Einzugsgebieten Weser-Ems sowie den Regionen Dülmen, Münsterland & Osnabrück im Nordwesten, informieren.
Ob und in welcher Form Photovoltaik Förderungen oder Zuschüsse für Wallboxen oder auch Stromspeicher für Ihren Wohnort angeboten werden, können Sie auf dieser Seite nachlesen.*
Zuschüsse für Photovoltaikanlagen
Wer bietet Förderungen für Photovoltaik, Speicher und Wallboxen an?
Sowohl der Bund, als auch die einzelnen Länder und Kommunen können Zuschüsse und Förderungen für Photovoltaikanlagen anbieten. Dadurch soll der Ausbau von Photovoltaik in Deutschland weiter gesteigert und die Abhängigkeiten in der Stromversorgung bzw. von umweltbelastenden Energien reduziert werden.
Neben Förderungen für PV-Anlagen werden auch viele Zuschüsse für die Anschaffung von Stromspeichern oder Wallboxen angeboten. Bei rechtzeitiger Antragstellung können Sie bei Ihrer Photovoltaik Komplettanlage also bares Geld sparen!
Diese Förderungen gibt es im Allgemeinen:
• Bundesweite Förderungen für PV, Speicher oder Wallboxen
• Förderprogramme der Länder und Kommunen
• Zinsgünstige Kredite
Förderprogramme - Niedersachsen
Aurich
Aktuell keine Förderung.
Bad Zwischenahn
Aktuell keine Förderung.
Bremen
Aktuell keine Förderung.
Braunschweig
Aktuell keine Förderung.
Cloppenburg
Aktuell keine Förderung.
Edewecht
Aktuell keine Förderung.
Emden
Aktuell keine Förderung.
Friesoythe
Zuschuss i.H.v. 200 € für PV-Kleinanlagen / Balkonkraftwerke mit elektrischer Leistung von bis zu 600 Watt.
Voraussetzungen:
- Förderung einer Anlage pro Haushalt
- Anlage muss mindestens 10 Jahre in Betrieb sein
- Betrieb ist 5 bzw. 10 Jahre nach Inbetriebnahme bei der Stadt nachzuweisen
Antragstellung erfolgt bei der Stadt.
Gemeinde Bösel
Aktuell keine Förderung.
Grafschaft Bentheim
Aktuell keine Förderung.
Ibbenbühren
Aktuell keine Förderung.
Jever
Förderung von Balkonmodulen.
Voraussetzungen:
Neues Gerät, Erwerb bei Fachhändler*in, kein Ratenkauf oder Leasing, nur privater Gebrauch auf Grundstücken im Stadtgebiet Jever
Insel-PV- oder Off-Grid-Anlagen mit Akkubetrieb sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsstellung über Online Formular der Stadt Jever (ext. Link)
Wichtig: Antragsstellung vor Anschaffung!
Landkreis Leer
Aktuell keine Förderung.
Landkreis Lüneburg
Aktuell keine Förderung.
Landkreis Oldenburg
Aktuell keine Förderung.
Osnabrück
Aktuell keine Förderung.
Stadt Oldenburg
Aktuell keine Förderung.
Vechta
- Gefördert werden Mini-Photovoltaikanlagen, elektrische Leistung bis 600 Watt (Abgabeleistung Wechselrichter), auf Gebäuden zur Wohnnutzung in Vechta
- NA-Schutz oder DGS Sicherheitsstandard
- Einverständniserklärung des Vermieters
- Anmeldung bei zuständigem Netzbetreiber
- Es muss sich um eine Neuanlage handeln
- Antragsstellung vor Beginn der Maßnahmen an den Formularservice der Stadt Vechta
- Kombination mit anderen Förderungen grundsätzlich möglich
Weitere Infos finden Sie hier: Vechta: Förderprogramm Mini-PV-Anlagen
Verden
Zuschuss für Wallboxen (250 Euro)
Wallenhorst
Aktuell keine Förderung.
Weyhe
Aktuell keine Förderung.
Westerstede
Aktuell keine Förderung.
Wolfenbüttel
Aktuell keine Förderung.
Wolfsburg
Aktuell keine Förderung.
Schwanewede
Gefördert wird die Errichtung von neuen PV-Anlagen, welche auf dem Dach, der Fassade oder an einem anderen, gebäudenahen Standort installiert wird. Pro Grundstück ist nur eine PV-Anlage förderfähig. PV-Speicher sind nicht förderfähig. PV-Anlage muss ein Investitionsvolumen von mindestens 2500 Euro Brutto haben, Erweiterungsmaßnahmen und gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.
Energieberatung muss durchgeführt werden, diese muss auch quittiert werden, PV-Anlage muss durch Fach-Firma installiert werden.
Zuschuss i.H.v. 20% des Bruttoinvestitionsvolumen, höchstens aber 1000 Euro.
Antragsunterlagen sind beim Klimaschutzmanagement der Gemeinde Schwanewede oder als Download auf der gemeindlichen Homepage erhältlich. Der Antrag auf Bewilligung ist mit dem dafür vorgesehenen Formblatt zu stellen und vor Beginn der Maßnahme (Auftragserteilung) bei der Gemeinde, Damm 4, 28790 Schwanewede schriftlich einzureichen.
Förderprogramme - Nordrhein-Westfalen
Landesweit
Gefördert werden Solaranlagen auf Gebäuden, in welchen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten stattfinden.
Bielefeld
Aktuell keine Förderungen.
Stadt Münster
Förderanträge für das städtische Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude" können ab dem 1. Januar 2023 wieder gestellt werden.
Lotte
Aktuell keine Förderung.
*Hinweis: Wir bemühen uns die Informationen auf dieser Seite stets aktuell und vollständig zu halten. Dennoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte geben. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auch immer auf den Seiten der jeweiligen Städte und Landkreise.